Veranstaltungsbedingungen der Großmarkt Hannover GmbHGroßmarkt Hannover GmbH, Am Tönniesberg 16-18, 30453 Hannover |
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| 1. Mietflächen | ||||||||||||||||||||||||||||
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| 2. Auf- und Abbau der Veranstaltungsflächen | ||||||||||||||||||||||||||||
Die Mehrzweckhalle steht ab freitags 14:00 Uhr, die Parkladehallen ab samstags 10:00 Uhr und das Freigelände ab sonntags 05:00 Uhr für den Aufbau zur Verfügung. Alle Ausstellerfahrzeuge, welche zum Entladen auf das Veranstaltungsgelände fahren, müssen dies bis 30 Minuten vor Beginn der Veranstaltung verlassen haben. Es werden separate Ausstellerparkflächen zur Verfügung gestellt. Grundsätzlich sind alle Notausgänge, Rettungswege und Durchfahrten ständig freizuhalten. Der Abbau hat unmittelbar nach der Veranstaltung zu erfolgen und muss bis 22:00 Uhr, auf dem Freigelände bis 20:00 Uhr, abgeschlossen sein. Ein vorzeitiges Einfahren auf das Gelände ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Vermieterin gestattet. Überbauen der Standbegrenzungen ist nicht gestattet. Die Gangbreite zwischen den Ständen muss mindestens 2 m betragen. |
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| 3. Reinigung | ||||||||||||||||||||||||||||
Nach Beendigung der Veranstaltung müssen die Veranstaltungsflächen geräumt und besenrein übergeben werden. Andernfalls wird die Reinigung auf Kosten der Mieterin vorgenommen. Beschädigungen jedwelcher Art werden auf Kosten der Mieterin instandgesetzt. |
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| 4. Haftung, Versicherung, Unfallschutz | ||||||||||||||||||||||||||||
Jede Mieterin hat sich gegen Diebstahl, Feuer, Wasserschäden, Unfällen und sonstige Haftpflichtschäden an Personen und Sachen zu versichern. Auf Verlangen ist die Versicherungspolice vorzulegen. Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für Schäden am Ausstellungsgut. Die Mieterin unterwirft sich der Markt- und Betriebsordnung, die Bestandteil des Vertrages wird. Die Mieterin stellt die Vermieterin von Ansprüchen Dritter frei. |
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| 5. Mietmöbel | ||||||||||||||||||||||||||||
Die Mieterin hat die Mietmöbel nach Veranstaltungsschluss auf ihrem Stand stehen zu lassen. Der Abbau und Rücktransport obliegt der Vermieterin. Das Risiko evtl. Diebstahls liegt bis zur Rückregistratur bei der Mieterin. Abhanden gekommene Tische und Stühle werden zum Anschaffungspreis zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. |
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| 6. Miete für Flächen und Mietmöbel | ||||||||||||||||||||||||||||
Nach Unterzeichnung des Mietvertrages hat die Mieterin auch dann Miete zu entrichten, wenn sie die Veranstaltung absagt. Die Rechnungserstellung erfolgt nach Veranstaltungsende und ist binnen 10 Tagen nach Erhalt zu begleichen.
(Die Inanspruchnahme unserer Parkplatzeinweiser ist Pflicht. Der Bedarf richtet sich nach den erwarteten Besucherzahlen.) |
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| 7. Versorgungsanschlüsse | ||||||||||||||||||||||||||||
Angemietete E-Quellen dürfen nur von den Standbetreibern für den Eigenbedarf verwendet werden. Die Abzweigung von Anschlüssen für weitere Aussteller ist der Mieterin nicht gestattet. Wasser- und Abwasseranschlüsse sind bilateral abzustimmen. |
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| 8. Gesetzliche und wettbewerbsrechtliche Bestimmungen | ||||||||||||||||||||||||||||
Die Aussteller haben die gesetzlichen Bestimmungen und Rechtsvorschriften, insbesondere die gewerblichen Bestimmungen einzuhalten. |
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| 9. Rettungswege und Parkregeln | ||||||||||||||||||||||||||||
Die Feuerwehrzufahrten, Fluchtwege und Löscheinrichtungen sind freizuhalten. Es gilt absolutes Halteverbot für sämtliche Kraftfahrzeuge in den Fahrspuren. Während der Veranstaltung dürfen Ausstellerfahrzeuge nur auf den für Aussteller reservierten Parkflächen abgestellt werden. |
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Hunde dürfen nicht auf das Gelände des Großmarktes. Das Hausrecht steht allein der Grossmarkt Hannover GmbH zu. Vereinbarter Gerichtsstand ist Hannover. Stand Oktober 2010 |
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